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Sie ist aber nach dem Gesetz nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die
sie in seinem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen,
die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn sie feststellt
oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu
dem sie einen Querverweis bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche
Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben,
soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist.